Einladungen und Protokolle

  

PGR Einladungen und Protokolle

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Veröffentlichung der Protokolle des Pfarrgemeinderat
 
Die Protokolle der PGR-Sitzungen werden auf Beschluss des Pfarrgemeinderates veröffentlicht:
Rechtsgrundlage: GGO PGR §13, Absatz 4 • (4)
Die Mitglieder der Räte haben das Recht der Einsichtnahme in Protokolle des Rates, dem sie angehören. Das Recht der Einsichtnahme in Protokolle des Pfarrgemeinderates steht auch den Mitgliedern des Stiftungsrates zu, die dem Pfarrgemeinderat nicht angehören. Anderen Personen kann durch Beschluss des Vorstandes des Rates Einsicht in Protokolle gewährt werden; ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. 
 
Vorgehensweise:
• Die Protokolle werden innerhalb einer Woche nach der Sitzung an den Vorstand verschickt. Wenn es keine gravierenden Einwände gibt, erhalten es alle PGR-Mitglieder per Mail.
• Gibt es keine Einwände/ Rückmeldungen, wird das Protokoll innerhalb von weiteren 3-4 Tagen auf der Homepage der SE veröffentlicht.
• Ausnahme: Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte werden vor der Veröffentlichung aus dem Protokoll entfernt. Die Deklarierung als „nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt“ muss in der Einladung/ spätestens zu Beginn der Sitzung festgelegt werden.
• Die endgültige Genehmigung des Protokolls erfolgt zu Beginn der nachfolgenden Sitzung.